Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber bestätigt mit der Anzahlung auch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mirjam Eberle Private Chef GmbH.
1. Anlassort und Anlass-Datum
Räumlichkeiten, Datum und Zeitrahmen nach Absprache und gemäss Offerte/Auftragsbestätigung.
2.1 Detailinformationen - Planungsgrundlage
Für den Anlass wichtige Angaben wie Menu- und Weinauswahl, Bestuhlungswünsche, Tisch- und Saaldekoration, technische Hilfsmittel sowie der zeitliche Ablaufplan sind 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. Spätere Mitteilungen können Mehrkosten zur Folge haben.
2.2 Pflichten des Auftraggebers / Teilnehmerzahl und Verrechnung
Falls nichts anderes vereinbart ist und die Eventlocation von der Auftraggeberin gestellt wird, stellt diese der Mirjam Eberle Private Chef GmbH mindestens einen Parkplatz am Veranstaltungsort kostenlos zu Verfügung. Die definitive Personenzahl muss 14 Arbeitstage vor Ihrem Anlass schriftlich mitgeteilt werden (falls diese Mitteilung nicht erfolgt, gilt die zuletzt abgemachte Personenanzahl). Danach gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung. Änderungen der Personenanzahl nach unten können danach auf der Rechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Entstehen durch kurzfristige Änderungen der Personenzahl nach oben Mehrkosten, welche bei vorgängiger Planung nicht angefallen werden, so werden diese in Rechnung gestellt. Die konsumierten Getränke gelten als bestellt und sind ohne Ausnahme zu bezahlen, wie Sie auf der von der Mirjam Eberle Private Chef GmbH ausgestellten Rechnung aufgeführt sind.
3. Beizug eines Dritten
Die Mirjam Eberle Private Chef GmbH ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen.
4. Organisation
Die Mirjam Eberle Private Chef GmbH anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen, Dekoration, Mobiliar und die Erstellung des Raumkonzeptes. Sie übernimmt die Vertragsverhandlungen mit den eingebundenen Partnern und erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 15% von deren Honorar.
5.1. Locations / Räumlichkeiten
Falls nichts anderes vereinbart ist, werden Mietverträge mit Eventlocations für das geplante Projekt von der Mirjam Eberle Private Chef GmbH abgeschlossen.
5.2. Feuerpolizei und Lärm
Wenn der Auftraggeber die Location stellt, verpflichtet er sich die feuerpolizeilichen Regelungen der jeweiligen Räumlichkeiten einzuhalten. Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets frei sein. Feuer-
Fehlalarme, ausgelöst durch den Auftraggeber, gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Führt die Veranstaltung oder deren Nebenwirkungen zu Lärmklagen, gehen die dafür entstandenen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Versicherung/ Haftung/ Sorgfaltspflicht
Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Mobiliar und Einrichtungen in und um die Räumlichkeiten ist der Auftraggeber haftbar. Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Auftraggeber selbst. Er ist verpflichtet, den Räumlichkeiten sowie den Inventargegenständen Sorge zu tragen. Die Behebung eventueller Schäden erfolgt durch den Auftraggeber auf seine eigenen Kosten. Falls die Mirjam Eberle Private Chef GmbH die Behebung eventueller Schäden durchführt, geschieht dies ebenfalls auf Kosten des Auftraggebers.
5.4. Verlängerung und Nachteinsätze
Für Arbeiten nachts ab 24.00 Uhr erhebt die Mirjam Eberle Private Chef GmbH eine zusätzliche Stundenerhöhung pro Mitarbeiter um 50% der offerierten Kosten.
6.1. Anzahlung und Schlussrechnung
Eine Akonto-Zahlung ist als Anzahlung als Auftragsbestätigung zu begleichen. Die Anzahlung beträgt 50% der offerierten Gesamtkosten oder gemäß Vereinbarung. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen und Leistungen nach Aufwand, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 15 Tagen zahlbar. Unklarheiten bei der Verrechnung sind sofort zu melden (innert 5 Arbeitstagen).
6.2. Stornierungskonditionen
Bis zu 30 Tage vor dem Anlass: Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 300 CHF zuzüglich bereits aufgewendeter Arbeitsstunden (Ansatz 65 CHF/h)
29-8 Tage vor dem Anlass: Verrechnung von 50% der offerierten Gesamtkosten zuzüglich bereits aufgewendeter Arbeitsstunden (Ansatz 65 CHF/h)
7-0 Tage vor dem Anlass: Verrechnung von 100% der offerierten Gesamtkosten
7.1 Verhinderung
Falls das Personal von Mirjam Eberle Private Chef GmbH aus schwerwiegenden Gründen (Unfall, Gesundheit, höherer Gewalt etc.) nicht in der Lage sein sollte, den Termin wahrnehmen zu können und kein Ersatztermin gefunden werden kann, wird dem Kunden der voraus bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2019 Mirjam Eberle Private Chef GmbH